Winterdienst
Nach einem Schneeeinbruch hat die Gewährleistung der Trittsicherheit auf Firmengeländen, Parkplätzen oder das ungehinderte Betreten von Verkaufsräumen und Wohnhäusern oberste Priorität. Gesetzliche Vorschriften geben klare Auskunft darüber, wer wie und in welchem Umfang für die Trittsicherheit zu sorgen hat.
Gern übernehmen wir diese Aufgabe und sorgen für die Begehbarkeit des Firmengeländes. Auch auf privatem Gelände oder Gebäuden beseitigen wir Schnee und Eis für Sie.